Ausbildung

Die Ausbildung zur Altenpflegehelferin/ zum Altenpflegehelfer vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung, und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen. Sie befähigt dazu, in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen.
Die einjährige Ausbildung umfasst mindestens 850 Stunden Praxis und 720 Stunden Theorie. Die Abschlussprüfung endet mit einem praktischen, schriftlichen und mündlichen Teil. (Zugangsvorrausetzungen)


Theoretische Ausbildung

 

Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege

  • Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
  • Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
  • Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
  • Anleiten, beraten und Gespräche führen
  • Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken

 

Unterstützung bei der Lebensgestaltung

  • Berücksichtigung der Lebenswelten und sozialen Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln
  • Unterstützung alter Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung
  • Unterstützung alter Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten

 

Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen 

  • Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
  • An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken

 

Altenpflege als Beruf 

  • Berufliches Selbstverständnis entwickeln
  • Lernen lernen
  • Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen
  • Die eigene Gesundheit erhalten und fördern

 

Religionslehre 

  • Menschen begegnen
  • Sterbenden begegnen
  • Begegnung gestalten

 

Deutsch 

  • Sprachliche Übungen und Kommunikation
  • Sprachbetrachtung
  • Literatur


Praktische Ausbildung in der Altenpflegehilfe

Die praktische Ausbildung erfolgt nach einem schuleigenen Praxislehrplan.