Voraussetzungen

  • Sie sind gesundheitlich zur Ausübung des Berufs geeignet.
  • Sie haben Abitur oder Fachhochschulreife oder
  • Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulausbildung oder
  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit:
    a) einer erfolgreich abgeschlossenen (mindestens zweijährigen) Berufsausbildung oder
    b) einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder
    c) einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegegehilfe oder Altenpflegegehilfe